Der Wechselturnus von Wasserzählern
Der Artikel „Wasseruhren leben zu kurz“, der am 25.02.2021 in der Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wurde, kritisiert die Dauer der Eichfrist von Wasserzählern in Deutschland. Dazu möchten wir uns an dieser Stelle gerne äußern und die Rolle der Wasserversorger darstellen. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier: "Wasseruhren leben zu kurz".
Mit dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, gibt es hierzulande das sogenannte „Mess- und Eichgesetz“. Demnach müssen alle Messgeräte vor dem Einbau auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, um richtige Messergebnisse zu gewährleisten. Die Eichfrist legt die Dauer fest, wie lange diese Prüfung ihre Gültigkeit behält. Dem unterliegen dabei alle Messgeräte, an deren Genauigkeit ein öffentliches Interesse besteht. Unter anderem die Kaltwasserzähler, die vom Wasserversorger bei den Kundinnen und Kunden verbaut werden. Nach der gesetzlichen Grundlage sind wir dazu verpflichtet, die vorgeschriebene Eichfrist einzuhalten und einen Wechsel der Wasseruhr nach sechs Jahren durchzuführen Dies ist selbstverständlich mit Kosten verbunden.
Gleiches gilt jedoch auch für eine mögliche Verlängerung der Eichfrist, bei den bereits verbauten Wasserzählern. Denn dies wäre nur nach einer erneuten Überprüfung der Funktionstüchtigkeit möglich, was mit einem entsprechendem Zeit- und Arbeitsaufwand einhergeht. Die ausgebauten Wasserzähler werden dabei nicht achtlos entsorgt, sondern gegen eine Gebühr wieder an den Lieferanten abgegeben und von diesem nach Möglichkeit recycelt. So wird beispielsweise das Gehäuse eingeschmolzen und für die Produktion neuer Zähler verwendet.
Bei dem vorzeitigen Wechsel, den wir in den letzten Jahren nun durchgeführt haben, handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme, die den Schutz unserer Kundinnen und Kunden zum Ziel hat. Der daraus entstandene Schaden wird beim Lieferanten gerichtlich geltend gemacht. hat. Über die Hintergründe haben wir in 2019 ausführlich informiert und die häufigsten Fragen in unserem FAQ Bereich zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne vorbei: FAQ und Beitrag: Vorzeitiger Wechsel der Wasserzähler.
Grundsätzlich teilen wir die Meinung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und würden eine verlängerte Eichfrist aus verschiedenen Gründen begrüßen. Zum einen könnte man damit den Aufwand, der mit dem Wechsel der Zähler verbunden ist, deutlich reduzieren. Damit würde natürlich auch ein wirtschaftlicher Nutzen einhergehen. Als nachhaltig orientiertes Unternehmen spielen für uns außerdem die Vorteile im Bereich des Umwelt- und Ressourcenschutzes eine zentrale Rolle.Wir geben unser Bestes, stets im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu handeln. Dabei agieren wir selbstverständlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
(03.03.2021)