Unrechtmäßige Wasserentnahme
Eine Wasserentnahme mittels Standrohr darf ausschließlich nach vorheriger Genehmigung und ausschließlich mittels eines bei der wvr geliehenen Standrohrs erfolgen. In der jüngsten Vergangenheit mussten wir vermehrt feststellen, dass eigene, nicht zugelassene Standrohre an öffentlichen Hydranten zur Wasserentnahme angebracht wurden, beispielsweise zur Befüllung von Pools.
Dies ist entsprechend des §23 der AvBWasserV illegal und wird mit einer entsprechenden Vertragsstrafe geahndet. Vor allem stellt es aber ein großes Risiko für die Sicherheit und Qualität des Trinkwassers da. Die Standrohre, die von der wvr ausgegeben werden, entsprechen den technischen und hygienischen Anforderungen an eine sichere Entnahme; sie sind mit sogenannten Systemtrennern ausgestattet, die eine etwaige Beeinträchtigung des Netzes vermeiden. Um dies stets zu gewährleisten, werden sie entsprechend regelmäßig geprüft. Bei ungeprüften Standrohren oder auch unsachgemäßer Handhabung kann es zu einem Eintrag von Verunreinigungen in das Versorgungsnetz kommen.
Hierfür möchten wir sensibilisieren: Der Schutz des Trinkwassers hat höchste Priorität! Die Allgemeine Zeitung hat ebenfalls darüber berichtet. Hier steht der Artikel als PDF zur Verfügung.