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2021 wurde das Tarifsystem im gesamten Versorgungsgebiet der wvr vereinheitlicht. Das bedeutet, der Bereitstellungspreis richtet sich nach der tatsächlichen Menge, die für einen Kunden vorgehalten bzw. bereitgestellt wird. Dies ist ein verursachergerechtes und transparentes System. Ab dem 01.01.2023 ist eine Anpassung der Preise für die Bereitstellung (Bereitstellungspreis), aber auch für die zur Verfügung gestellte Menge (der Arbeitspreis) notwendig.
Die wvr hat in den vergangenen Jahren ganz erheblich in die technischen Anlagen, d. h. Wasserwerke, Netze und Hochbehälter (Wasserspeicher) investiert. Und auch zukünftig werden in diesem Bereich Investitionen auf die wvr notwendig sein. Zudem setzt sich das Unternehmen verstärkt mit anderen Themen wie den Folgen des Klimawandels auseinander, um auch in der Zukunft die Aufgabe der Versorgung mit Trinkwasser zuverlässig erfüllen zu können. Hierfür müssen Konzepte entwickelt und notwendige Schritte zur Krisenabsicherung umgesetzt werden. Dies alles bedeutet Mehrinvestitionen, wodurch der Wasserpreis angepasst werden muss. Ein weiterer Grund sind neben den regelmäßigen allgemeinen Kostensteigerungen (z.B. für unsere Dienstleister Personal, etc.) die durch die diesjährige Energiekrise überdurchschnittlich hohen Ausgaben für den Strombezug. Für 2023 erwarten wir Mehrkosten von rund 3 Millionen Euro allein für den Strom. Es ist leider unvermeidbar, dass sich dies in den Wasserpreisen niederschlägt.
Als verantwortungsvolles Unternehmen muss die wvr kostendeckend arbeiten und daher sind Preisanpassungen notwendig. Der Aufsichtsrat der wvr hat stellvertretend für die versorgten Städte und Gemeinden der Anpassung zum 01.01.2023 zugestimmt.
Für die Einräumung von Wegerechten, also für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Trinkwasserversorgung, zahlen die Versorgungsunternehmen sogenannte Konzessionsabgaben an die Kommunen.
Die maximale Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe ist dabei gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Größe der Kommunen, die die Wegerechte einräumt. Bei kleinen Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe bis zu 10 Prozent der Erlöse.
Der Bereitstellungspreis bemisst sich an der bezogenen Wassermenge. Mit dem Bereitstellungspreis werden die Kosten für die Vorhaltung bzw. Bereitstellung von Kapazitäten, d.h. den Betrieb und den Bau des Versorgungssystems, abgegolten. Die Kosten werden anteilig auch durch den Arbeitspreis gedeckt.
Die wvr hat ein langjährig bewährtes Wasserpreissystem mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Arbeits- und Bereitstellungspreisen. Mit diesem Preissystem können die entstehenden Kosten auch bei Nachfrageveränderungen gedeckt werden. Die Fixkosten, die für den Betrieb und die Instandhaltungsmaßnahmen der Trinkwasserinfrastruktur jährlich anfallen, liegen bei der Wasserversorgung bei 80 %. Würde beispielsweise die Nachfrage stark schwanken, müssten die Preise entsprechend angepasst werden, um diese Schwankungen auszugleichen.
Aufgrund der unterschiedlichen Konzessionsabgaben lassen sich die Erhöhungen nicht pauschalisieren, aber anhand von Beispielhaushalten wie folgt darlegen:
Auf Single-Haushalte mit einem Verbrauch von 40 m³ im Jahr kommen im wvr-Altgebiet 2,34 € und in den Mainzer Stadtteilen Ebersheim und Laubenheim 2,25 € monatlich hinzu. Für die Kundinnen und Kunden der Tarifgebiete Alzey und Kirchheimbolanden bedeutet dies eine Mehrbelastung von 2,51 € im Monat. Das Preisniveau in der VG Kirchheimbolanden ist identisch mit dem der Stadt Alzey.
Aufgrund der unterschiedlichen Konzessionsabgaben, lassen sich die Erhöhungen nicht pauschalisieren, aber anhand von Beispielhaushalten wie folgt darlegen:
Eine vierköpfige Familie wird bei einem Bedarf von 150 m³ im Jahr im wvr-Altgebiet 5,64 €und in den Mainzer Stadtteilen Ebersheim und Laubenheim mit 5,51 € im Monat (bzw. 7,2 Cent pro Tag) mehr belastet. Für die Kundinnen und Kunden der VG Kirchheimbolanden bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von 6,07 €.
Aufgrund der unterschiedlichen Konzessionsabgaben, lassen sich die Erhöhungen nicht pauschalisieren, aber anhand von Beispielrechnungen wie folgt darlegen:
Auf ein Kleingewerbe mit einem Verbrauch von 400 m³ im Jahr kommen im wvr-Altgebiet 13,46 € und in den Mainzer Stadtteilen Ebersheim und Laubenheim 13 € monatlich zusätzlich hinzu. In Kirchheimbolanden erfolgt durch die Anpassung eine Erhöhung des monatlichen Betrags um 14,39 €.
Aktuell lässt sich noch keine verlässliche Aussage machen, wie sich die Kosten entwickeln und die Investitionen in den Wasserpreisen niederschlagen werden. Die wvr wird jedenfalls mit ihrer Geschäftspolitik dafür sorgen, dass die Wasserversorgung den Anforderungen der Kunden entspricht und den Herausforderungen wie Klimawandel und demografischen Wandel Rechnung trägt.
Wir haben über 72.000 Wasserzähler bei der wvr im Einsatz. Rund 700 sogenannte wvr - Gartenwasserzähler hatten bisher eine tarifliche Sonderstellung inne. Unabhängig von der bezogenen Wassermenge, der Preis für den Zähler blieb gleich niedrig.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden ist die Integration des Gartenwasserzählers in die Staffelung des Bereitstellungspreises unumgänglich und ab dem 01.01.2023 gültig. Die Vorhaltung von Trinkwasser erzeugt Kosten und je mehr Wasser abgenommen wird, umso mehr muss vorausschauend bereitgestellt werden. Zudem wird in der Regel über den Gartenwasserzähler zu jener Zeit Wasser abgenommen, die für die Gesamt-wvr als Spitzenabnahmezeit gilt, nämlich dann, wenn es warm und trocken ist. All diese Argumente sprechen dafür, dass eine Aufnahme in den Staffelpreis ein folgerichtiger Schritt und zudem fair ist.
Es stimmt, dass sich die Abwassergebühr eines Haushaltes an der jeweiligen Trinkwasserabnahme orientiert. Allerdings ist die wvr nur für Trinkwasserwasserversorgung zuständig. Für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers sind technische Prozesse und Fachpersonal notwendig; es fallen Kosten für jeden m³ Wasser an. Wenn das Trinkwasser für die Gartenbewässerung genutzt wird, trägt dies auch teilweise wieder zur Grundwasserneubildung bei. Es fließt nicht dem Abwasser zu, muss dementsprechend nicht transportiert und aufbereitet werden. Das Abwasseraufkommen reduziert sich demzufolge. Inwieweit sich dies auf die Kosten auswirkt, kann die wvr nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit dem Stand des privaten Gartenzählers an Ihren zuständigen Abwasserbetrieb.
Die wvr rechnet insgesamt mit 6 Teilbeträgen. Von diesen werden 5 als Abschläge vom 01.03. bis zum 01.11. wie folgt erhoben:
Der im Januar fällige 6. Teilbetrag ist eine ausgleichende Position, d.h. hier fließt die Jahresabrechnung mit ein und wird mit dem Teilbetrag verrechnet.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand und in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern führen die Auffälligkeiten an den betroffenen Wasserzähler zu keinen gesundheitsgefährdenden Beeinträchtigungen der Wasserqualität. Die Wasserqualität wird regelmäßig kontrolliert und das Wasser kann bedenkenlos genutzt werden.
Aufgrund mehrerer Stichprobenprüfungen konnte festgestellt werden, dass es ist nicht möglich ist, eine bestimmte Charge von Wasserzählern zu bestimmen. Die Gutachten haben ergeben, dass die Korrosionserscheinung aufgrund eines Produktionsfehlers beim Gehäuse auftritt. Zurzeit gehen wir davon aus, dass 20% der Zähler betroffen sind. Da das Problem jedoch chargenübergreifend ist, werden vorsorglich sämtliche Wasserzähler vorzeitig ausgetauscht, ob betroffen oder nicht.
Alle Produkte, die in Trinkwassersystemen eingesetzt werden, müssen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Der Lieferant ist für die Einhaltung der verbindlichen Qualitätsnormen verantwortlich. Eigene Materialprüfungen der gelieferten Wasserzähler finden nicht statt, sind weder gesetzlich gefordert, noch gängige Praxis in der Branche.
Die wvr-Mitarbeiter nehmen jedoch beim Einbau eine Sichtprüfung der Wasserzähler vor. Beim Umgang mit den Wasserzählern sind dabei strenge Hygieneregeln zu beachten.
Welche Wasserversorger der Hersteller beliefert, ist uns nicht bekannt. Seit Januar 2019 bezieht die wvr ihre Wasserzähler von einem anderen Hersteller.
Bis 2021 sollen alle Wasserzähler ausgetauscht werden. Unabhängig davon, ob sie von der Entzinkung betroffen sind oder nicht. Würde man alle Wasserzähler in einem Jahr austauschen, überstiege dies die Kapazitätsgrenzen der wvr. Sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Bezug auf den personellen Aufwand. Der Kunde muss sich jedoch keine Sorgen machen, sein Schutz steht bei der wvr an oberster Stelle, dies gilt auch in der aktuellen Situation.
Normalerweise werden die Zähler alle sechs Jahre ausgewechselt, entsprechend der Eichfrist. Eigentlich hätte diese in manchen Fällen bis zu drei Jahre verlängert werden können.
Die Bedingungen des Standortes und die Qualität des Wassers können eine Rolle spielen. Jedoch konnte bislang nicht genau festgestellt werden, inwieweit dies den Prozess der Entzinkung beeinflusst. Man kann aber davon ausgehen, dass das harte Wasser im Versorgungsgebiet der wvr der Entzinkung entgegenwirkt.
Die wvr verklagt den Hersteller auf Schadensersatz, da dieser nicht auf die geforderte Nacherfüllung ihres Vertrages eingegangen ist. Durch die reduzierte Nutzungsdauer der Wasserzähler, kommt ein erheblicher Vermögensschaden auf die wvr zu, den sie nicht auf den Kunden übertragen will.
Eine Reparatur der betroffenen Zähler ist leider nicht möglich. Zur Sicherheit werden bis zum Jahr 2021 sämtliche Zähler ausgetauscht.
Gesundheitliche Risiken können bislang ausgeschlossen werden. An oberster Stelle steht bei der wvr die Sorgfaltspflicht gegenüber den Verbrauchern und deren Schutz. Dieser braucht sich keine Sorgen machen, da sämtliche Maßnahmen ergriffen wurden, um das Problem zu beseitigen.
Alle Maßnahmen wurden mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
Da eine fehlerhafte Materialzusammensetzung der Auslöser dieses Problems war, hatte die wvr keinen Einfluss darauf. Von außen konnte man keine Fehler bei den Wasserzähler erkennen. Erst spätere Materialanalysen haben ergeben, dass die Gehäuse mangelhaft sind.
Die wvr hat bei den ersten Anzeichen gehandelt.
Nein, bislang ist es zu keinem Schaden gekommen und damit dies so bleibt, treiben wir den vorzeitigen Ausbau der Wasserzähler voran.
Seit Beginn des Jahres wechseln wir zwei Jahrgänge anstatt einem und bewirken somit einen vorzeitigen Ausbau von Zählern; bis 2021 sollten alle Zähler dementsprechend ausgewechselt sein.
Der gleichzeitige Ausbau aller 70.000 Zähler ist logistisch leider nicht machbar und auch nicht notwendig. Sollten Sie aber sehr starke Ausblühungen feststellen, senden Sie bitte ein Foto des Zählers und Ihre Kundennummer an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.