Frostgefahr für Wasserleitungen
Die kalte Jahreszeit hat begonnen und mit den sinkenden Temperaturen steigt das Risiko für Frostschäden an privaten Wasserzählern und -leitungen. Sie können Ihre Anlagen jedoch mit wenigen Handgriffen schützen und somit kostspielige Schäden vermeiden:
- Nicht benötigte Leitungen (z.B. im Garten, Hof, Stall, etc.) sollten abgesperrt und vollständig entleert werden. Lassen Sie das Entleerungsventil dabei ständig offen.
- Halten Sie Außentüren und Fenster von Kellerräumen mit Wasserleitungen und -zählern geschlossen und ersetzen Sie zerbrochene oder undichte Scheiben. Die Räume sollten nicht zu stark Abkühlen.
- Besonders frostgefährdete Leitungsteile (z.B. Ventile) sollten Sie mit Dämmmaterial umwickeln (z.B. Stroh, Säcke, Holzwolle, etc.).
- Wasserzählerschächte im Freien sollten Sie gut Abdecken und durch das Einlegen von Dämmstoffen gegen Frosteinwirkung schützen. Gewährleisten Sie dabei jedoch die Zugänglichkeit zu Absperrhähnen und Wasserzählern.
- Bei Abwesenheit von mehreren Wochen empfiehlt es sich, die Thermostate auf Frostschutz einzustellen (*). Ansonsten sollten Sie auch im Wohnbereich die Leitungen entleeren.
Sollte Ihre Leitung einmal eingefroren sein, eignen sich heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten oder Heizlüfter zum Auftauen. Ziehen Sie außerdem sicherheitshalber einen Installateur hinzu, um größere Schäden und damit hohe Kosten zu vermeiden. ACHTUNG Infrarot-Strahler, offenes Feuer (auch Kerzen), Schweiß-, Löt- oder Gasbrenner sollten auf keinen Fall verwendet werden.
Bitte beachten Sie: Der Wasserversorger ist grundsätzlich für die Reparaturen an Hausanschlüssen und Wasserzählern zuständig. Jedoch hat der Eigentümer die Verpflichtung, die Anlagen vor Schäden, z.B. durch Frost zu schützen. Dementsprechend müsste er die Kosten für die Reparatur des Zählers und von möglichen Wasserverlusten tragen.
Melden Sie Schäden unverzüglich dem Bereitschaftsdienst der wvr. Dieser ist 24/7 (auch an Feiertagen) unter folgender Nummer für Sie erreichbar: 06135 - 65 00
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre. Hier haben wir Ihnen außerdem eine Checkliste mit den notwendigen Schritten zur Verfügung gestellt: Frostgefahr
(06.11.2024)