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Bitte um Überprüfung des Empfängers bei Überweisungen und Daueraufträgen an die wvr

SDG icon DE 06Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung zur Empfängerüberprüfung in Kraft, nach der alle Banken verpflichtet sind, die angegebenen Empfängernamen mit dem bei der IBAN hinterlegten Kontoinhabernamen abzugleichen. Bisher reichte die korrekte IBAN, um Beträge zu transferieren. Nun muss als Empfänger bei Überweisung an die wvr zwingend entweder Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH oder wvr GmbH eingetragen sein. Um eine mögliche Rücküberweisung bzw. Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Überweisungen und Daueraufträge entsprechend zu prüfen und ggf. zu ändern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!