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Aufsichtsrat bestätigt Ronald Roepke als Geschäftsführer der wvr

SDG icon DE 06Ronald Roepke wird auch die nächsten fünf Jahre die Geschicke der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH ( wvr ) leiten. Dies entschied der Aufsichtsrat des Unternehmens und bestätigte damit die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit.

Roepke ist nun bereits seit 2016 Geschäftsführer des Unternehmens. Unter seiner Leitung wurden bei der wvr neue strategische Schwerpunkte gesetzt, um den großen Herausfordeungen an eine zukunftsfähige und sichere Wasserversorgung zu begegnen. Angefangen bei der deutlichen Erhöhung des Investitionsvolumen in den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, beispielsweise als Antwort auf die deutlich steigenden Bedarfsspitzen im Sommer bis zur Einführung einer neuen Abteilung Forschung und Entwicklung, zur Erarbeitung zeitgemäßer und innovativer Lösungsansätze.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Markus Conrad findet anlässlich der Vertragsverlängerung lobende Worte: „Seit rund zehn Jahren ist Ronald Roepke nun Geschäftsführer wvr und in dieser Zeit hat sich das Unternehmen sehr gut entwickelt. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat hat Geschäftsführer Ronald Roepke viele innovative und strategische Projekte auf den Weg gebracht, welche weit über die Region hinaus Beachtung finden. Darüber hinaus wurden die Investitionen in die Infrastruktur der wvr und insbesondere in die Versorgungssicherheit massiv verstärkt, um so die wvr für die zukünftigen Herausforderungen gut aufzustellen. Insbesondere bei den Themen Kritische Infrastruktur und Krisenvorsorge sowie Resilienz der Wassergewinnung vor dem Hintergrund des Klimawandels sind wir auf einem guten Weg. Daher war es für den Aufsichtsrat selbstverständlich, den Geschäftsführervertrag mit Ronald Roepke um weitere fünf Jahre zu verlängern und wir freuen uns als Aufsichtsrat auf eine weitere gute Zusammenarbeit.“

Auch Roepke freut sich, weiterhin teil des Teams wvr sein zu können: „Ich bin dankbar für das Vertrauen und dass ich auch weiterhin die Entwicklung der wvr gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen voranbringen darf.“